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Guter-Samariter-Gesetz

First Aid & CPR Spain

Der barmherzige Samariter: Mitgefühl und Schutz

Die aus der Bibel (Lukas 10,25-37) stammende Parabel vom barmherzigen Samariter erzählt, wie ein halbtot zurückgelassener Reisender von einem Fremden gerettet wird, der ihn versorgt und für ihn sorgt. Über ihren religiösen Kontext hinaus trägt sie eine universelle Botschaft: die moralische Pflicht, anderen in Gefahr aus Mitgefühl und Selbstlosigkeit zu helfen.

Von diesem Grundsatz inspiriert, wurden weltweit zahlreiche Gesetze des barmherzigen Samariters erlassen, die jene vor rechtlicher Verfolgung schützen, die in einem Notfall in gutem Glauben Hilfe leisten. Der genaue Umfang dieses Schutzes ist jedoch von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich: Nachfolgend finden Sie, was das für Ihre Region geltende Recht vorsieht.

Gesetzeszitat

Geltendes Gesetz Strafgesetzbuch, Art. 195-196 (Ley Orgánica 10/1995) — Straftat der «omisión del deber de socorro» (unterlassene Hilfeleistung)
Schutzumfang Art. 195 bestraft jeden, der einer wehrlosen Person in offensichtlicher und ernster Gefahr nicht hilft, obwohl er es ohne Risiko tun könnte. Art. 196 verschärft die Strafe für Angehörige der Gesundheitsberufe, die Hilfe verweigern. Für den freiwilligen Helfer gibt es keinen gesonderten Haftungsschutz; sein Schutz beruht auf dem rechtfertigenden Notstand und der gesetzlichen Handlungspflicht.
Hilfeleistungspflicht Ja
Strafe bei unterlassener Hilfeleistung Geldstrafe von 3 bis 12 Monaten (Art. 195 CP); wurde der Unfall von der die Hilfe unterlassenden Person verursacht, bis zu 6 Monate–2 Jahre Freiheitsstrafe
AED-Haftungsschutz Nein
Gesetzliche Hilfeleistungspflicht

Ihr Schutz nach dem Gesetz

In Spanien duldet das Gesetz den gutgläubigen Helfer nicht bloß: Es rechnet mit ihm. Das Strafgesetzbuch (Art. 195-196, Ley Orgánica 10/1995) bestraft die omisión del deber de socorro, also das Unterlassen der Hilfe für eine wehrlose Person in offensichtlicher und ernster Gefahr, obwohl man ohne Risiko helfen könnte. Für den freiwilligen Helfer gibt es keinen gesonderten Haftungsschutz; sein Schutz ergibt sich aus dem rechtfertigenden Notstand und dieser gesetzlichen Handlungspflicht — Hilfe zu leisten ist somit nie ein Fehler, sondern die Erfüllung einer Pflicht.

Hilfeleistungspflicht

In Spanien ist Helfen nicht freiwillig: Das Gesetz fordert Sie zum Handeln auf. Art. 195 macht Untätigkeit zu einer Straftat, die mit einer Geldstrafe von 3 bis 12 Monaten geahndet wird — und auf 6 Monate bis 2 Jahre Freiheitsstrafe steigt, wenn der Unfall von demjenigen verursacht wurde, der die Hilfe unterließ — und Art. 196 verschärft die Strafe für Angehörige der Gesundheitsberufe zusätzlich. Sich ausbilden zu lassen bedeutet schlicht, sich die Mittel zu verschaffen, dieser Pflicht ruhig und kompetent nachzukommen, statt von ihr überrascht zu werden.

Warum Ausbildung unerlässlich ist

Das spanische Gesetz fordert Sie zum Handeln auf; eine Ausbildung stellt sicher, dass Sie es auch wirklich können. Bei einem Herzstillstand senkt jede Minute ohne Wiederbelebung die Überlebenschance um rund 10 %, und der Rettungsdienst braucht selten weniger als einige Minuten: In dieser Zeitspanne ist der Ersthelfer das erste Glied der Rettungskette. Die lebensrettenden Handgriffe zu erlernen verwandelt eine gesetzliche Pflicht in eine konkrete Macht — die Macht, für einen Angehörigen, eine Kollegin oder einen Fremden den Unterschied zwischen Leben und Tod auszumachen. Lassen Sie sich ausbilden und seien Sie bereit an dem Tag, an dem jemand auf Sie zählt.

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